Zweitwohnsitz - gibt es Bedingungen?
Hallo, habe eine dringende Frage, die mir noch niemand beantworten konnten. Ich arbeite freiberuflich als Tagesmutter und bekomme brutto 1,40 Euro je Std. und Kind. Zusätzlich mache ich eine Fortbildung und darf dann Babykurse geben. Nun möchte ich mir eine EG-Wohnung für die Betreuung und Kurse anmieten Habe gehört, dass ich keine Auflagen habe, wenn ich dort wohnen würde.
Wenn ich da nur arbeite, müsste die Terrassentür nach außen aufgehen als Fluchtweg. Der Unterscheid liegt also nur in der Anmeldung der Tätigkeit. (Kann kein Gewerbe anmelden).
Wann muss man eine Nutzugsänderung anzeigen? Kindertagespflege soll familiennah sein, im Haushalt der Tagesmutter.
Frage:
Gibt es irgendwelche Vorschriften, was ich zu tun habe, oder wie lange ich mich "privat" in der Wohnung aufhalten muss, wenn ich dort meinen Zweitwohnsitz anmelde???
PS:
Einen Einbau/Umbau der Terrassentür kann ich mir nicht leisten
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|