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Alt 26.09.2012, 19:01
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Zweitwohnsitz - gibt es Bedingungen?

Hallo,

zum Zweitwohnsitz gibt es meiner Ansicht nach keine Vorschriften, solange Ihr Erstwohnsitz den gewöhnlichen Aufenthalt für Sie darstellt, den Sie mindestens mit 180 Tagen bewohnen.

Das Problem sehe ich eher darin, dass Sie die Tätigkeit nicht anmelden. Denn dann ist dies schlichtweg Schwarzarbeit. Und da Leute, für die Sie auf die Kinder aufpassen Kinderbetreuungskosten einkommensteuerlich absetzen können, werden diese sicher auch eine Quittung fordern und spätestens beim Einreichen dieser wird das Finanzamt auf Sie aufmerksam!

Somit sollten Sie sich das noch einmal überlegen oder versuchen einen anderen Weg zu finden!


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