Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 27.09.2012, 17:38
bvm bvm ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2012
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Nutzung allgemeiner Mieträume für private Zwecke

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Nutzung allgemeiner Räume für meine Privatparty.
Ich möchte in dem von allen Mietern genutztem Waschkeller meine private Geburtstagsparty veranstalten, darf ich das, wenn ich die Waschmaschinen abdecke und durch Aushang im Flur meine Nachbarn darüber informiere?? Muss ich die Einverständniserklärung meines Vermieters einholen ???



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen