AW: Einbauküche Eigentümer des Vermieters
Was die Reinigung im Allgemeinen betrifft, sehe ich das so wie mein Vorredner.
Wenn es sich aber um einen Mangel handelt, der trotz der pfleglichen Behandlung nur durch eine Reparatur zu beheben wäre, dann gehört es m.E. in den Aufgabenbereich des Vermieters.
Entscheidend ist, dass der Mieter nur für Schäden aufzukommen hat, die durch sein Verschulden entstehen/entstanden sind.
Die Abnutzung durch die Benutzung ist durch die Mietzahlung abgegolten.
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