Hallo,
um erst einmal
prüfen zu können, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen könnte, müssten Sie in Ihrem Mietvertrag schauen, ob der Keller oder die Kellerräume Bestandteil des Mietvertrags sind.
Sind diese im Mietvertrag nicht aufgeführt, erfolgt die Deponierung dort auf eigene Gefahr.
Mietrecht Einfach