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Alt 01.10.2012, 15:09
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Renovierung bei Auszug

Hallo,

in der Regel ist die Wohnung in dem Zustand abzugeben, wie Sie übernommen wurde. Dies bedeutet in 90% der Fälle "besenrein" und mit geweißten Wänden.

Sprechen Sie doch einfach Ihren Vermieter an, was dieser dazu meint. Vielleicht sieht er in dem neuen Anstrich ja einen Mehrwert.

Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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