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Alt 17.03.2008, 16:58
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard Fragen zum allgemeinen Mietrecht

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Der Betriebskostenverordnung ist dem Mieter bekannt und er verzichtet auf die Anlage zu diesen Vertrag. Der Miter, meine Tochter kommt aus dem USA und kennt diesen Anlage nicht. Was soll sie machen?
Beim Aufstellen von Möbeln an Außenwänden, ist ein Mindestabstand von 10 cm. einzuhalten. Was sind die Außenwände? Sind die Wände im den Räume? Das nimmt von jeder Seite 10 cm, die Wohnung hat nicht mehr die Größe, die anbietet. In einem Raum von 3x5 Mt. auf beiden Wänden wären 1 Meter weniger zur Nutzung der Wohnung. Ist diese Regelung üblich?
Verschuldungsunabhängig hat der Mieter für kleinere Intandshaltung und Instandsetzungsarbeiten an der Installation, für Elektrizität, Wasser und Gas, Fenster und Türverschlüsse, Kocheinrichtungen,etc
bis zum 400 Euro im Jahr.
Ist das üblich? Ist es korrekt?
Was ist Minderung des Mietzinses?
Werden Nchforderungen z.B. aus Grundsteurn oder sonstige Nachforderungen usw.für vergangenen Jahren, ist der Vermieter berchtig diese noch nachzufordern. Stimmt das? Ist der Grundsteuer an dem Mieter zu rechnen und zahlen zu lassen?



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