Thema: Hausverbot
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Alt 07.10.2012, 16:18
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: hausverbot

Noch einmal:

Zitat:
Ich fühle mich aber nicht in der Lage in solch einem Fall den Schiedrichter zu spielen.
Wenn sich der Mitmieter bedroht gefühlt hat und der Vermieter daraufhin ein Hausverbot ausgesprochen hat, dann gilt dies nur außerhalb der Wohnung (Hof, Garten, Vorgarten, etc.) . In Ihrer Wohnung haben Sie das Hausrecht:

Mietrecht : Hausverbote, Hausrecht
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