Noch einmal:
Zitat:
Ich fühle mich aber nicht in der Lage in solch einem Fall den Schiedrichter zu spielen.
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Wenn sich der Mitmieter bedroht gefühlt hat und der Vermieter daraufhin ein Hausverbot ausgesprochen hat, dann gilt dies nur außerhalb der Wohnung (Hof, Garten, Vorgarten, etc.) . In Ihrer Wohnung haben Sie das Hausrecht:
Mietrecht : Hausverbote, Hausrecht