Hallo
ich würde gerne zum August oder September aus meiner Wohnung ausziehen.
Ich habe im Herbst 2007 einen Mietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen, bei dem sich die Miete alle 2 Jahre erhöht.
Afaik kann weder ich noch der Vermieter kündigen. Nun steht aber bei handschriftlich im Mietvertrag unter der Laufzeit von 5 Jahren dabei, dass das Recht zur fristgerechten Kündigung nicht davon betroffen ist. Kann ich nun trotzdem kündigen?