Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 13.10.2012, 16:12
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zuviel zurückgezahlte Mietkaution

Zitat:
hat er dann Anspruch auf die zuviel bezahlte Kaution?
Aber sicher! Wenn Sie den Scheck einlösen, wäre das eine ungerechtfertigte Bereicherung.

ungerechtfertigte Bereicherung | bpb
Mit Zitat antworten