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Alt 15.10.2012, 15:25
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: keine schriftliche Kündigung, muss ich ausziehen und Nachmieter in die Wohnung la

1. Kündigungen von Mietwohnungen müssen immer schriftlich erfolgen.

2. Es gibt nur wenige per Gesetz zulässige Kündigungsgründe. Lesen Sie hier:

Wann darf der Vermieter ordentlich kündigen?

3. Unter dem Link finden Sie auch die Ausnahmen, die es bei Einliegerwohnungen oder Eigenbedarf gibt. Letzterer Grund wäre aber nur für den Erwerber des Hausers möglich.

Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
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