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Alt 16.10.2012, 10:08
Sange
Gast
 
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Standard AW: keine schriftliche Kündigung, muss ich ausziehen und Nachmieter in die Wohnung la

Zitat:
... im Haus meines Vaters in einer separaten Wohnung. Hierüber habe ich einen schriftlichen Mietvertrag.
Eine Kündigung ohne besonderen Grund, wäre aber dennoch möglich, wenn es sich um 2-Familienhaus handeln würde, dass nur Sie und Ihr Vater bewohnen. Hier könnte die schriftliche Kündigung nach § 573a BGB erfolgen - mit, in Ihrem Fall wegen der kurzen Wohndauer, 6 Monaten Kündigungsfrist.
Wenn die schriftliche Kündigung bis zum 3. Werktag des Oktober bei Ihnen eingegangen wäre, dann würde Mietvertrag frühestens mit Ablauf des März 2013 enden. Sollte die schriftliche Kündigung zum 3. Werktag des Novembers bei Ihnen eingehen, dann wäre die Kündigungsfrist zum Ablauf des April 2013 usw.
Zitat:
Nun sollen bereits diesen Mittwoch Nachmieter kommen. Muss ich diese in die Wohnung lassen? Bzw. muss ich die Kndigung akzeptieren und zum ende diesen Jahres ausziehen?
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Sie müssen niemanden in die Wohnung lassen, da es sich um Ihren "Besitz" handelt. Das gilt auch für den Vermieter.

Aber im Falle einer Weitervermietung wären Sie verpflichtet Wohnungsbesichtigungen zu dulden (im Beisein des Vermieters), wenn sie mindestens 24 Stunden vorher mit Ihnen terminlich abgesprochen wären und Sie diesem Termin zustimmen können.

Aber in diesem Fall kann man ruhig auf "stur" schalten. Die mündliche Kündigung ist unwirksam, weil sie zwingend schriftlich zu erfolgen hat und zwingend einen Grund beinhalten muss. Kündigungsgründe für den Vermieter sind im § 573 BGB festgeschrieben.
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