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Alt 16.10.2012, 19:31
Mark85 Mark85 ist offline
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Standard AW: keine schriftliche Kündigung, muss ich ausziehen und Nachmieter in die Wohnung la

Hallo,

danke für eure Antworten.
Der §573 a trifft nicht zu, da es sich um ein Haus mit 4 Mietwphnung + die Wohnung meines Vaters handelt.

Das mit der schritlichen Kündigung ist natrülich ein Hauptpunkt. Sollte ich diese jetzt bekommen, müsste ich ja zum 31.01.2013 (3-Monate nach Zugang, Kündigung muss bis zum 03.11.2012 vorliegen wenn ich das richtig verstanden habe).

Wie verhält es sich mit in Anspruchnahme der Härtefallregelung? Dies würde ich gerne einreichen, um bi Mai / Ende Mai dort wohnen zu bleiben.
Sobald ich auf die schriftliche Kündigung einen Schritflichen Widerspurch einreiche, gilt die Kündigungsfrist bis zu einer Einigung bzw. Verhandlung als unterbrochen?
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