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Alt 16.10.2012, 19:50
Mark85 Mark85 ist offline
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Standard AW: keine schriftliche Kündigung, muss ich ausziehen und Nachmieter in die Wohnung la

Doch, ich habe im Mietlexikon geschaut, und auch den Punkt "Härtefälle im Mietrecht: Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine Wohnungskündigung" gefunden. Habe mir auch die dortigen Fallbeispiele angeschaut.

Ich konnte jedoch nicht direkt erkennen, welche Auswirkung der Widerspruch hat.
Nach §574 b BGB heißt es zwar, dass der Widerspruch bis 2 Monate vor dem Kündigungstermin eingehen muss. Aber in § 574 a heißt es, dass beide Mietparteien bis zu einer Entscheidung Ihre Pflichten wahrnehmen müssen.
Was passiert also, wenn mein VErmieter den Widerspurch nicht akzeptiert nach 2 wochen? Verlängert sich die Kündigungsfrist um diese 2 Wochen? Muss ich dann zu einem Rechtsanwalt und entsprechend Klagen um eine Fristverlängerung zzu erreichen, währenddessen die Kündigungsfrist aufgeschiben wir bis ein Gericht entscheidet?
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