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Alt 25.05.2009, 12:41
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Darf Vermieter vor Auszug Reparatur verlangen?

Hallo Robibert,

selbstverständlich hat der Vermieter das Recht auf eine Reparatur. Meiner Meinung nach jedoch auch erst zum Zeitpunkt des Auszuges. Und wie du richtig sagst, ist hier dann natürlich das genaue Schadensmaß abzuwägen.

Ob direkt nach Kenntnis eine Reparatur verlangbar ist, kann ich leider nicht sagen - tut mir leid.

Aber es gibt einen anderen wichtigen Aspekt: Wie ist dieser Schaden denn entstanden?
Ggf. kannst du hierfür deine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, die diesen Schaden für dich reguliert und dann wäre es auch egal, ob er vor dem Auszug oder nach dem Auszug behoben wird, da dir selbst ja keine Kosten entstehen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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