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Alt 17.10.2012, 00:03
Sange
Gast
 
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Standard AW: keine schriftliche Kündigung, muss ich ausziehen und Nachmieter in die Wohnung la

Zitat:
Das mit der schritlichen Kündigung ist natrülich ein Hauptpunkt. Sollte ich diese jetzt bekommen, müsste ich ja zum 31.01.2013 (3-Monate nach Zugang, Kündigung muss bis zum 03.11.2012 vorliegen wenn ich das richtig verstanden habe).
Nicht nur, dass eine Kündigung im Mietrecht ausnahmslos schriftlich erfolgen muss, ist in einer Vermieterkündigung eine Kündigungsgrund anzugeben.
Die Gründe sind im § 573 BGB angegeben.

Trifft keiner dieser Gründe zu, dann wäre eine Kündigung unwirksam.

Es wurde bisher kein Kündigungsgrund nach § 573 BGB genannt.
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