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Alt 17.10.2012, 10:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Installation eines Stromzählers

aus dem Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum gehören regelmäßig: Strom- und Wasseranschluss, Ablauf und Toilette, ausreichender Wärme- und Schallschutz. Mit vertragszweckbedingten Modifizierungen gilt das für Gewerbe sinngemäß. Installationen, Versorgungsleitungen, Heizanlagen, Roll- und Fensterläden, mitvermietetes Zubehör müssen entsprechend dem Vertragszweck gebrauchsfähig sein und bestehenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Sowohl Wohn- als auch Geschäftsraummieter haben darüber hinaus auch einen Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen, sofern sich nicht ausnahmsweise aus Nutzungszweck oder Vertragsobjekt etwas anders ergibt. Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten.
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