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Alt 25.05.2009, 13:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Recht auf Gartennutzung?

Hallo hunneking,

den genutzten Sand würde ich meinem Mitmieter erst einmal schriftlich in Rechnung stellen, denn den habt ihr schließlich selber bezahlt, wenn ich das richtig verstanden habe. Oder Ihr habt das Recht, dass dieser wieder aufgefüllt wird und der andere Mieter die Kosten übernimmt. Denn das ist schlichtweg Diebstahl.

Für den Rest ist der Vermieter verantwortlich. Wenn eine gemeinschaftliche Nutzung des Gartens vereinbart ist, dann ist hier auch Rücksprache zu halten, was gemacht wird und was nicht. Wenn Ihr mit einer Maßnahme nicht einverstanden seid, dann könnt ihr diese unterbinden.

Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit den Garten in Parzellen zu unterteilen. Jeder bekommt einen Anteil von 50%, den er selbst bewirtschaften kann. Da ich aber die Begebenheit Eures Gartens nicht kenne, weiß ich nicht, ob so eine Regelung für Euch in Frage kommt.

Am besten setzt Ihr Euch mal gemeinsam mit dem Vermieter an einen Tisch und klärt die Fronten, sprecht die Mißverhältnisse an und haltet schriftlich fest, was nun erlaubt ist und was nicht. Hierbei wird sicher jede Partei ein wenig nachgeben müssen, aber so ist es ja immer im Leben, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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