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Alt 20.10.2012, 10:55
häuschen häuschen ist offline
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Registriert seit: 20.10.2012
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Cool Testament Vermächtnis für Enkel bei Volljährigkeit

Zuvor: Es gibt einen Ehevertrag, erst seit 4 Jahren verheiratet, bin 77 Jahre, habe Testamentsvorschlag entworfen. FRAGE: wäre das so in Ordnung ?????

Meine Ehefrau ........ soll die gesamte Wohnungseinrichtung, sowie mein KFZ zur eigenen Benutzung bzw. den Gegenwert erben. Sie soll außerdem 20.000,- EUR erben. Meiner Frau stehen auch die ersten 3 Monate an Gehaltszahlungen sowie meine Renten, bzw. alle daraus ergebenden Witwenrenten zu.

Meine beiden Söhne ....und....sollen das übrige Vermögen je zur Hälfte erben. Als Vermächtnis sollen meine 4 Enkelkinder meine 2 Eigentumswohnungen erhalten. Für die Restschulden habe ich das Konto ... eingerichtet, aus dem die noch offenen Zins- und Tilgungsraten bis zum 31.01.2014 beglichen werden können. Zu diesem Zeitpunkt sind die Wohnungen schuldenfrei. Die Mieterträge aus diesen (nach Steuern) stehen meinen beiden Söhnen je zur Hälfte zu.

Die 2 Eigentumswohnungen dürfen erst ab dem Jahre 2017 veräußert werden; der Erlös soll einem Treuhandkonto zugeführt werden. Jedes Enkelkind das volljährig geworden ist, erhält ¼ des bis dahin angesammelten Kapitals. Hierfür ist ein Treuhänder einzusetzen.

Meine Firma, die ........GmbH hat 2 Gesellschafter zu je 50%. Im Todesfall führt der andere die Firma weiter. Von den weiter anfallenden Gewinnanteilen bzw. Zahlungen für meinen Anteil ab dem 4. Monat erhält meine Frau 10 % und meine beiden Söhne je 45 % nach Steuern.

Wird nach einiger Zeit bzw. Jahren die Firma veräußert, so soll der Erlös wie folgt aufgeteilt werden: 10 % meine Ehefrau, meine 2 Söhne jeweils 35% und 20 % als Vermächtnis für meine 4 Enkel. Jedes der Enkelkinder erhält ¼ des jeweils angesammelten Kapitals, sobald er das 21. Lebensjahr vollendet hat. Letztere 20 % sollen auf einem 2. Treuhandkonto, gegen vorzeitige Entnahme gesichert, verwaltet werden. Für die Verwaltung ist ein Treuhänder einzusetzen.

Sofern in der Verteilung gemäß meinen Wünschen Streitigkeiten auftreten sollten (was ich nicht hoffe), ist sofort ein Testamentsvollstrecker einzusetzen.

Wäre dankbar für eine kritische Prüfung mit Verbesserungsvorschlag.
DANKE VIELMALS.



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