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Alt 20.10.2012, 19:36
Sange
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Standard AW: Nachmieter Stellen

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Nein, nein, diese Aussage ist richtig! Auch wenn im Mietvertrag die Nachmieterstellung vorgesehen ist, entscheidet immer noch der Vermieter, wen er als Mieter akzeptiert. Und da spielt es keine Rolle, ob der ausziehende Mieter 3 oder 30 Nachmieter vorstellt.

Aber die ganze Nachmieterstellung ist doch eh für die Katz. Der TE hat einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag. Den kann er doch mit der gesetzlichen Frist kündigen und gut ist.
Das folgende stammt nicht von mir.
Die Quelle sollte aber von Ihnen gefunden werden:
3. Ablehnung des Nachmieters durch den Vermieter

a) berechtigte Ablehnung

Ist der Vermieter berechtigt, den Nachmieter abzulehnen, so wird der bisherige Mieter nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Das bedeutet, er muss seine Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter weiter erfüllen.

Der Vermieter ist zur Ablehnung berechtigt, wenn

- der Nachmieter sich die Wohnung nicht leisten kann,

- bisher teilgewerblich genutzte Räume nunmehr nur noch als Wohnräume genutzt werden sollen.

b) unberechtigte Ablehnung

Der Vermieter darf einen geeigneten Nachmieter nicht aus nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnen, etwa nur deshalb, weil der Nachmieter Ausländer ist. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter den Nachmieter vergessen hat und dieser sich zwischenzeitlich eine andere Wohnung gesucht hat oder der Vermieter jetzt nicht mehr weitervermieten, sondern die Wohnung verkaufen will.


Also, mit der pauschalen Aussage von Ihnen wird das nix!
Ich kann nur nochmal wiederholen, dass es einen Unterschied macht, ob eine Ersatzmieterklausel tatsächlich im Mietvertrag vereinbart ist. Und hier ist sie!
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