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Alt 22.10.2012, 10:59
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Küchenzeile - Nutzungsmiete oder Eigentum?

Zitat:
Gestern bekam ich vom Vermieter Post wo drin stand,das er mir die Küche nur zur Mietnutzung überlassen hat und es aus diesem Grund seine Küche sei!
Das soll er dann im Falle eines Falles vor Gericht darlegen, was er sich bei Abfassung dieses Vertrages gedacht hat. Wenn man etwas übernimmt, dann geht es nach Abgeltung der Zahlungen in das Eigentum des Übernehmenden (Mieter) über.

Anders sähe es aus, wenn zwischen Vermieter und Mieter die Zahlung einer Miete vereinbart worden wäre, dann würde die Küche weiterhin dem VM gehören, der Mieter würde einen Nutzungsanteil bezahlen. In diesem Fall wäre aber der Betrag aber sicherlich wesentlich geringer, weil die Nutzung während der ganzen Mietzeit anfallen würde.

Ich würde sämtliche Unterlagen zu diesem Fall sehr gut aufheben und beim Auszug die Küche abbauen und mitnehmen.
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