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Alt 07.11.2007, 14:47
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Allva,

ich habe mal nachgelesen und bin darauf gestoßen, dass es sich hierbei ausschließlich um die Kaltmiete handelt. Also dürfte deine Mietkaution ja die 600,- EUR nicht überschreiten. Dies wurde auch durch das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt.

Die einzige Ausnahme ist, wenn du unaufgefordert eine Bürgschaft geleistet haben solltest.

Ist dies nicht der Fall, so sprich deinen Vermieter doch einmal darauf an und Ihr könnt das vielleicht klären.


Lieben Gruß und viel Erfolg
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