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Alt 17.03.2008, 17:12
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Zur Betriebskostenverordnung:
Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und im Internet einsehbar. Dort kann sich Ihre Tochter informieren, was Inhalt der Betriebskostenverordnung ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html

Die zweite Frage bzgl. der Möbel und der Außenwände sowie der Raumgröße verstehe ich leider nicht ganz.

Bei den kleineren Instandhaltungen ist ein Höchstsatz vorgeschrieben:
Dieser beläuft sich auf maximal 8% der Jahresnettomiete - Beispiel:
Kaltmiete / Nettomiete pro Monat = 400 EUR
Kaltmiete / Nettomiete pro Jahr = 4800 EUR
davon 8% = 384 EUR
Dies ist natürlich von der jeweiligen Höhe der Miete abhängig.

Minderung des Mietzinses bedeutet einfach nur Minderung der Miete - also Mietzins = Miete.

Die Grundsteuer ist auf den Mieter umlegbar. Das ist korrekt.

Nachforderung aus Nebenkosten zur Miete können maximal ein Jahr nachträglich geltend gemacht werden - Beispiel:
Nebenkosten aus dem Jahr 2006 können maximal bis zum 31.12.2007 vom Vermieter nachgefordert werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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