AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Gibt es denn eine Frist für die Stellung der Nebenkostenabrechnung nachdem der Mietvertrag beendet worden ist?
Ich habe ein Jahr keine Nebenkosten gezahlt und somit belaufen sich meine Nebenkosten (fragliche Zusammenstellung) auf etwa 700,- Euro. Doch die Abrechnung kam erst jetzt und nun frage ich mich, ob es hier auch eine Frist für den Vermieter gibt?
lg und Danke im Vorraus
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