1. Eine Enkelin gehört zum Kreis jener Personen, für die wirksam Eigenbedarf angemeldet werden kann.
2. Die Kündigung einer Wohnung muss immer schriftlich mit den Angaben des Kündigungsgrundes erfolgen:
Mietrecht: der Eigenbedarf des Vermieters
3. Wenn Sie alleine mit dem Vermieter unter einem Dach wohnen sollten, dann könnte er auch eine erleichterte Kündigung ohne Angabe von Gründen aussprechen:
Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung