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Alt 26.10.2012, 11:29
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Eigenbedarf

1. Eine Enkelin gehört zum Kreis jener Personen, für die wirksam Eigenbedarf angemeldet werden kann.

2. Die Kündigung einer Wohnung muss immer schriftlich mit den Angaben des Kündigungsgrundes erfolgen: Mietrecht: der Eigenbedarf des Vermieters

3. Wenn Sie alleine mit dem Vermieter unter einem Dach wohnen sollten, dann könnte er auch eine erleichterte Kündigung ohne Angabe von Gründen aussprechen: Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung
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