AW: Untermiete - Kündigung
Hallo Lodger,
leider ist den Angaben im Mietvertrag Folge zu leisten. Denn mit deiner Unterschrift des Untermietvertrag hast du der Kündigungsfrist von 3 Monaten zugestimmt.
Das Vermieten einer anderen Wohnung durch den Hauptmieter scheint meiner Meinung nach Euren Untermietvertrag nicht zu berühren und ist daher nicht von Belang.
Die Kündigung der Untermiete hat somit mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu erfolgen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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