Defekter Einbauherd in Einbauküche
Hallo miteinader,
der Herd in der Küche (Einbauküche) ist durch einen el. Kurzschluss kaputt gegangen. Im Mietvertrag steht, dass die Einbauküche Eigentum des Vermieters ist. Des Weiteren steht im Mietvertag, dass der Vermieter keine Haftung für Schäden an den elektrischen Geräten in der Küche übernimmt. Es muss dazugesagt werden, dass der Einbauherd nun schon 10 Jahre alt ist (Aussage des Vermieters).
Wer muss die Kosten für einen neuen Einbauherd übernehmen?
Gruß
Mica30
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