Wenn die Einbauküche mitvermietet ist, dann ist es die Angelegenheit des Vermieters für den ordnungsgemäßen Gebrauch zu sorgen. Entweder Reparatur oder Austausch der defekten Geräte.
Ob sich der Vermieter mit der Klausel, dass er nicht für Schäden an den Elektrogeräten aufkommt, aus der Verantwortung schleichen kann, sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht fragen. Das geht auch online. Z.B. hier:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt