Zitat:
Was kann ich dagegen unternehmen?
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Nicht viel. Noch einmal auf den störenden Lärm hinweisen, aber beweisbar schriftlich. Ändert sich nichts, dann können Sie die Miete mindern. Dadurch wird es aber auch nicht leiser.
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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
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Nein, natürlich nicht. Außer Sie könnten in einem "Lärmtagebuch" beweisen, dass die Störungen ohne Rücksicht auf die Hausordnung geschehen.
Zitat:
Oder kann ich meine Vermieter für die Kosten eines erneuten Umzuges belangen?
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Auch nein! Da Sie mit Ihren Vermietern gemeinsam in dem Haus wohnen, hat Ihr Vermieter aber die Möglichkeit, Ihr Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist (dann 6 Monate) aufzukündigen.
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters - Mietrechtsgesetz