Hallo Beko,
dieser Absatz ist im Zusammenhang mit der Überlegungsfrist zu verstehen.
Überlegungsfrist des Vermieters bei der Mietkaution Rückzahlung
Deutlicher: Der Vermieter darf die Kaution solange einbehalten, bis alle Schäden beseitigt sind, höchstens jedoch 6 Monate.
Viel Erfolg,
Mietrecht Einfach