AW: Untermiete - Kündigung
Hallo lodger,
der Hauptmieter kann natürlich nicht eines deiner Zimmer zum 01.07. vermieten und von dir verlangen, dass du noch länger in der Wohnung bleibst.
Das wäre ja wenn du eine ganze Wohnung angemietet hättest, der Vermieter dein Wohnzimmer aber schonmal an wen anderes Vermietet.
Das ist meiner Meinung nach ein Vertragsbruch, da du laut Vertrag auch Anspruch auf beide Räume hast. Somit hast du meiner Meinung nach ein Sonderkündigungsrecht, von welchem du fristlos (aber zum 01.07.) Gebrauch machen kannst.
Habe ich den Sachverhalt nun richtig verstanden?
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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