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Alt 02.06.2009, 16:28
Moni Moni ist offline
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Standard Tiefgarage Reparatur umlagefähig?

Hallo,

ich wohne zu Miete in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 15 Wohnungen und habe einen Stellplatz in einer Sammelgarage, die zum Haus gehört.

Nun wurde in meiner Nebenkostenabrechnung der Punkt "Tiefgarage Rep. Gesamt 609,88€ Umlageschlüssel 1/15 Ihr Anteil 40,66€" aufgeführt.
Ich habe umgehend den Hausverwalter angesprochen, ob denn etwas auf meinem Stellplatz repariert wurde, oder für was das sei. Es sei etwas am Garagentor repariert worden.
Nach meinen Recherchen können Reparaturen nicht auf den Mieter umgelegt werden, also habe ich diesen Posten bei meinem Vermieter reklamiert und um eine neue, fehlerfreie Abrechnung gebeten.
Er hat mich auf die "Kleinstreparaturregelung" in meinem Mietvertrag aufmerksam gemacht.

Der genaue Wortlaut der Klausel in meinem Mietvertrag: "Der Mieter ist außerdem ohne Rücksicht auf Verschulden verpflichtet, die Kosten für kleine Instandhaltungen zu übernehmen, wenn deren Endpreis im Einzelfall DM 150.- nicht übersteigt. Den in einem Kalenderjahr entstehenden Gesamtaufwand für kleine Instandhaltungen trägt der Mieter jedoch nur bis zu 6% seiner jeweiligen Jahresgrundmiete, höchstens aber bis zu DM 500.-. Die Kosten sind vom Mieter nur für kleine Instandhaltungen an solchen Teilen der Mietsache zu tragen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie z. B. die Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, die Heizungs- und Kocheinrichtungen, die Fenster- und Türverschlüsse sowie die Bedienungsvorrichtungen für Fenster und Rollläden."

Diese scheint mir nach Recherchen auch richtig formuliert zu sein, denn sie enthält die Kosten für eine einzelne Reparatur in zulässiger Höhe und den Gesamtaufwand von nicht mehr als 6% der Jahresgrundmiete.

Ich habe nun aber im Internet diese Seiten gefunden: http://www.hausverwalter-abc.de/kleinreparaturen.html und http://www.mieter-themen.de/article97.html

Auf beiden Seiten heißt es, dass Vermieter sich wegen Kleinreparaturen an Gegenständen des Gemeinschaftseigentums nicht an Ihren Mieter halten können. So z. B., wenn das Haustürschloss repariert wurde oder das Licht im Kellergang.

Demnach müsste es sich doch bei unserem Garagentor der Sammelgarage von 15 Parteien auch um Gemeinschaftseigentum handeln, oder?

Außerdem übersteigt die Gesamtrechnung von 609,88€ doch auch bei weitem den vereinbarten Höchstbetrag von DM 150.- (also €76,69). Im Internet ist überall zu lesen, dass eine höhere Rechnung nicht anteilsmäßig umgelegt werden kann, sondern dann alleine vom Vermieter zu tragen ist.

Was meint ihr denn zu meinem Sachverhalt?
Im Voraus jedenfalls schon mal vielen vielen Dank!!!!

Moni



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