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Alt 11.11.2012, 14:26
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Vermieter will Haus verkaufen.

Zitat:
Würde das Haus verkauft kann der Erwerber erst Eigenbedarf anmelden wenn mein Mietvertrag abläuft, da ich ja einen staffelmietvertrag mit beidseitigen Ausschluss des Kündigungsrechts bis 2015 habe
Das es ein Staffelmietvertrag ist, ist unwichtig. Jedenfalls für eine Kündigung.

Wichtig ist der gegenseitige Verzicht auf eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung bis Monat x im Jahre 2015.

Damit ist jede ordentliche (fristgerechte) Kündigung, auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf, ausgeschlossen.
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