Zitat:
Würde das Haus verkauft kann der Erwerber erst Eigenbedarf anmelden wenn mein Mietvertrag abläuft, da ich ja einen staffelmietvertrag mit beidseitigen Ausschluss des Kündigungsrechts bis 2015 habe
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Das es ein Staffelmietvertrag ist, ist unwichtig. Jedenfalls für eine Kündigung.
Wichtig ist der gegenseitige Verzicht auf eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung bis Monat x im Jahre 2015.
Damit ist jede ordentliche (fristgerechte) Kündigung, auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf, ausgeschlossen.