Renovierung bei Auszug - schon zig mal gefragt?!
Hallo liebe Forianer,
bin vor zwei Jahren in eine Wohnung gezogen, die vom Vormieter mehr schlecht als recht gestrichen wurde.
Als Klausel im Mietvertrag steht der Satz: "Die Mieterin verpflichtet sich die Renovierung des Appartements bei Auszug und bei Bedarf auch während der Mietzeit selbst durchzuführen". Mehr steht dazu nicht drin - ist das jetzt "rechtens"??
Also muss ich bei Auszug nun die Wohnung streichen - wie von meinem Vermieter nochmals mündlich verlangt?!
Danke vielmals im Voraus für die Antwort!
Alina
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