Zitat:
da sie meines Erachtens mit meiner Kaution verrechnet werden kann.
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Und das ist falsch gedacht. Für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis muss bis zum Ende der Mietzeit die gesamte Kaution zur Verfügung stehen. Eine Verrechnung mit der Miete oder den Betriebskosten muss der Vermieter nicht dulden. Das hat übrigens auch der Gesetzgeber nicht vorgesehen
Aber sicher! Und da bekommt er vor jedem Gericht auch Recht.
Und mit der Rückzahlung der Kaution darf sich der Vermieter auch Zeit lassen. Wieviel, das ist hier nachzulesen:
Rückzahlung Mietkaution
Kautionsrückzahlung nach Auszug Rechtsberatung zum Kautionsrückzahlung - Mietrecht
Mieter bekommen Kaution nach Auszug nicht sofort zurück