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Alt 20.11.2012, 04:52
Sange
Gast
 
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Standard AW: Mietkürzung wegen Mängeln

Zitat:
Es gab Mängel in der Wohnung die lange nicht behoben wurden auch nach mehrmaliger Beschwerde nicht. Als dann die Miete erhöht werden sollte haben die Miete um die Erhöhung gekürzt bis die Mängel behoben wurden.
Wichtig für so eine Maßnahme ist, dass man den oder die Mängel dem Vermieter gemeldet hat und das sie eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes darstellen. Kann man im § 536 BGB nachlesen.
Ja und dann wäre natürlich die Höhe der Mietminderung noch ein Thema. Man kann nicht einfach pauschal, so wie hier dargestellt, einen Minderungsbetrag vorgeben, der letztlich mit Minderung selbst nichts zu tun hat.
Regelmäßig handelt es sich dabei um einen Prozentsatz der Beeinträchtigung. Es besteht sogar die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter, wenn z.B. der Minderungsbetrag überhöht ist und dadurch dann Mietrückstände entstehen.

Da Mietminderungen immer auf den Einzelfall abgestellt sind, ist jeder Fall für sich zu beurteilen. Lediglich bereits ergangene Gerichtsurteile können noch eine Hilfe bedeuten. Im Netz nach "Mietminderungstabellen" suchen und dann mit dem eigenen Fall vergleichen.

Abschließend kann ich nur empfehlen, wenn man selbst mit diesen Vorschriften nicht klar kommt, zumindest einen Mieterverein aufzusuchen oder natürlich sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.
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