AW: Streichen der Wände bei Auszug?
Die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen scheinen unangreifbar zu sein. Von den farblichen Applikationen in hellbraun und lila kann man das aber nicht gerade sagen.
Wenn die Gerichte Mietern andere Wandfarben als weiß zugestehen, gilt das für ganze Wände in z.B. Pastelltönen, nicht für farbige Ornamente o.ä..
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