Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.11.2012, 16:18
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Streichen der Wände bei Auszug?

Die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen scheinen unangreifbar zu sein. Von den farblichen Applikationen in hellbraun und lila kann man das aber nicht gerade sagen.

Wenn die Gerichte Mietern andere Wandfarben als weiß zugestehen, gilt das für ganze Wände in z.B. Pastelltönen, nicht für farbige Ornamente o.ä..
Mit Zitat antworten