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Alt 26.11.2012, 07:39
Sange
Gast
 
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Standard AW: Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.

Eine Bemerkung möchte ich noch zum Beginn der Mietminderung machen.

Da die Mietminderung per Gesetz eintritt (§ 536 BGB > § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) ist eine Fristsetzung/Wartezeit oder ähnliches nicht erforderlich.

Mit dem Datum der Mängelanzeige setzt die Minderung ein!
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