Eine Bemerkung möchte ich noch zum Beginn der Mietminderung machen.
Da die Mietminderung per Gesetz eintritt (§ 536 BGB >
§ 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) ist eine Fristsetzung/Wartezeit oder ähnliches nicht erforderlich.
Mit dem Datum der Mängelanzeige setzt die Minderung ein!