Wird Erstberatung beim Anwalt vom Nachlass gezahlt
Hallo, ich hoffe jemand kann mir Auskunft geben.
Ich bin Alleinerbe und die Lebensgefährtin meines Vater nur Vermächtnisnehmerin.
Diese hat sich vom Nachlass (Sie hatte Kontovollmachten) das Erstberatungsgespräch beim RA bezahlt.
Meine Frage:
Erben und Pflichtteilberechtigte haben doch nur diesen Anpruch, oder?
Wenn Vermächtnisnehmer einen Anwalt hinzuziehen, müssen sie diesen doch selbst bezahlen?
Wer weiß, wo das geregelt ist?
Ich freue mich auf viele Antworten. Danke!
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