Recht auf fehlende Tür zur Küche?
Besteht ein Recht auf eine Tür zur Küche, wenn eine Zarge vorhanden ist?
Folgender Fall:
Musste im Dezember schnell aus baulichen Gründen eine neue Wohnung finden. Besichtigung der neuen Wohnung erfolgte während der Zwangsräumung des Vormieters, Türen waren alle ausgehängt. Einzug erfolgte 1 Woche nach Besichtigung im Dez. 08. Beim Einzug stellte ich dann fest, dass die Küchentüre fehlte, Bad- und Kinderzimmertüre sich nur mit Wucht schließen lassen. Habe den Vermieter darauf schriftlich, am 17.12.2008,hingewiesen.
Erste Reaktion des Vermieters, cholerisches Geschrei, ich sollte erst mal ein paar Monate Miete zahlen, denn sonst müsste er ja sein Privatbudget angreifen.
Zweite Reaktion des Vermieters: Besichtigung mit Hausmeister und Handwerker Anfang Januar.
Kommentar des Handwerkers: Türe ist nicht mehr auffindbar, kostengünstiger wäre der Einbau neuer Türen, da die vorhandenen Türen über 40 Jahre alt sind.
Das wars dann. Bis heute keine Türe in der Küche, keine Einstellung der Bad- oder Kinderzimmertüre.
Habe ich als Mieter ein Recht auf gängige oder fehlende Türen?
Gruß
women48
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