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Alt 27.11.2012, 12:31
mamischaf mamischaf ist offline
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Registriert seit: 27.11.2012
Beiträge: 2
Standard Familienmiete?

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine brennende Frage (wg. der ich mich auch registriert habe).
Ich weiß auch nicht genau, in welchem Unterthema ich hier richtig bin.

Es ist etwas kompliziert...
Folgende Situation. Ein (altes) Haus, Erbengemeinschaft aus 3 Leuten, Mutter und 2 Brüder.
Das Haus besteht NICHT aus 3 Wohnungen. Es geht um 2 Whg, und darüber leere Zimmer, die nicht genauso groß sind wie die Wohnungen.
Sonst wäre der Fall vielleicht einfacher, 3 gleiche Whg...
Dazu Garten/2 Garagen.

Die Mutter hatte als der eine Sohn auszog festgelegt, das es eine Vereinbarung geben soll, schriftlich, das der Sohn der ausgezogen ist "Miete" bekommen soll von dem der weiter in dem Haus wohnt in einer Wohnung.
Da fängt meine Frage an, ist sowas denn rechtens? Die Frage ist auch, wie ermittelt man die Miete. Kann man sich in einem alten Haus, in dem z.B. die oberen Zimmer seit 40 Jahren nicht renoviert wurden, an der ortsüblichen Miete orientieren?
ICH persönlich finde ja eh schon seltsam, das ein Bruder dem anderen Miete zahlen soll, nur weil er im Elternhaus geblieben ist und er hilft ja auch der Mutter, die nicht jünger wird, aber gut. Ich selbst würde als Bruder da kein Geld verlangen, nur im Fall des Verkaufs des Hauses würde ich ja dann mein Drittel kriegen, und gut ist...ich würde als Bruder auf so eine Miete verzichten.

Der eine Bruder wollte den anderen auch anfangs auszahlen. Dazu gabs ein Gutachten, doch die Mutter befand, das das Gutachten für ihren Geschmack "zu gering" ausgefallen ist, und der Bruder sollte dem, der nicht mehr da wohnt, und ausgezahlt werden soll, doch einfach mal 10.000 euro mehr geben. weil SIE das halt gern so wollte. da man sich nicht einig wurde, kam es nie zum auszahlen. (plan war eigentlich mal auszahlen und dann mit den leeren zimmern, die nicht wirklich genutzt werden, eine wohnung auf 2 etagen zu bauen). ihr seht, eine verfahrene situation...

jedenfalls bekommt der bruder "miete", und nun hätte er gerne mehr (ohne richtige begründung) und um es auf die spitze zu treiben, möchte er nun gerne das alle 1-2 jahre eine neue "vereinbarung" getroffen wird, und nun fängt er auch an, sowas wie eine kündigungsfrist zu verlangen, z.b. von 3 monaten...
(da der bruder der noch im haus wohnt, überlegt, nicht doch lieber auszuziehen).

ist das alles denn rechtens? wer kennt sich da aus? wer kann einen neutral beraten?
wer kann die miete genau festlegen?
ach so: versteht sich von selbst, das der raffgierige bruder, der die miete erhält, sie steuerfrei bekommt. er gibt beim finanzamt keine mieteinnahmen an. nicht die feine englische art, hm...!
KANN der bruder so als "mieter" auftreten bei einer erbengemeinschaft von dreien???
nochmal, ihm gehört ja ein drittel von allem. von den 2 garagen, vom garten, vom tor, von allem ein drittel...
er hätte doch dann als mieter nicht nur rechte sondern auch pflichten.
wenn ich oben das 40 jahre alte bad nutze, kann ich dann auch verlangen, das er dann da auch was erneuert bzw. repariert?
ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen und kennt sich ein wenig aus.
danke!!!



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