AW: Kündigung durch Vermieter ohne Vorwarnung
Ich weiß jetzt nicht, was Sie bei einem Anwalt wollen.
Haben Sie den Lärm verursacht und dadurch die Nachtruhe gestört oder nicht?
Ist Ihnen nicht bewußt, dass Sie mit Ihrem Verhalten eine Vertragsverletzung begangen haben? Die Hinweise des Vermieters auf die Einstellung des Lärms ist eine mündliche und gültige Abmahnung.
Warten Sie einfach mal ab, wie der Vermieter die Kündigung begründet.
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