Hallo women48,
ob ein Recht auf gängige Türen besteht kann ich dir nicht genau sagen.
Jedoch hast du gemäß
Mietrecht Recht auf die ordnungsgemäße Bewohnbarkeit der Räume. Diese ist meines Erachtens nach nicht gegeben, wenn die Tür zur Küche fehlt.
Die Küche ist nun einmal Produzent von Gerüchen und ggf. auch Lärm (z.B. Spülmaschine), welche sicher nicht immer angenehm sind.
Mein Tipp: Erstelle eine Mängelliste mit ausstehenden Reparaturen und lasse diese dem Vermieter schriftlich zukommen. Zur Behebung der Mängel sollte eine angemessene Frist gesetzt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist hast du zum einen das Recht auf eine fristlose Kündigung, zum anderen steht dir das Recht zu die Miete zu kürzen, wenn deine Wohnung nicht ordnungsgemäß nutzbar ist.
Welche prozentuale Mietminderung in deinem Falle angemessen ist, kann ich leider nicht sagen, aber sie sollte über 10% der Monatsmiete nicht hinausgehen.
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg mit dem Vermieter,
Mietrecht Einfach