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Alt 09.06.2009, 06:19
women48 women48 ist offline
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Standard AW: Recht auf fehlende Tür zur Küche?

Vielen Dank für die Antwort. Da ich im Mieterbund Mitglied bin, werde ich mich erstmal unverbindlich erkundigen. Es liegen ja Schreiben und Zeugenaussagen vor, dass bereits bei Einzug diese Mängel (fehlende Tür) dem Vermieter angezeigt wurden.

Grüße
women48
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