Vermieter erkennt Mietminderung auch nach Rechtskraft nicht an
Durch meinen Anwalt habe ich im Jahre 2007 eine Mietminderung geltend gemacht. Diese wurde nach weiteren drei Jahren, also mit Ablauf des Jahres 2010 rechtskräftig. Seit dem Einbehalten des Minderungsbetrages führt der Vermieter diesen Betrag im Mietenkonto als fiktiven Rückstand und behält mir zustehende Zahlungen aus Rückvergütungen und Genossenschaftsdividende regelmäßig ein, ohne dies mitzuteilen oder anzukündigen. Somit erfahre ich von einbehaltenen Gutschriften/Guthaben regelmäßig erst durch Nachfragen.
Ich habe dann wiederum diese einbehaltenen Beträge gegen meine Mietschulden aufgerechnet.
Dies wiederholt sich also seit ca. 5 Jahren.
Der Vermieter mahnt regelmäßig wegen des fiktiven Rückstandes und häuft zusätzlich Mahnkosten auf dem Mietenkonto an, das so seit längerem einen unrichtigen Saldo hat.
In Mahnschreiben droht er neuerdings auch mit Klage.
Die Begründung von Vermieterseite: Der Vorstand der Genossenschaft erkennt Mietminderungen - entgegen dem BGB - bei Genossenschaften nicht an, da "sich der Mieter als Genossenschaftsmitglied sonst selbst schädigen würde".
Rechtsanwaltlich bin ich nicht vertreten, da meine Rechtsschutzversicherung nicht mehr besteht.
Ich neige inzwischen zu der Ansicht, daß die fortlaufende Zusendung von falschen Mietkontoauszügen als betrügerisch anzusehen ist.
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Geändert von Kornblume (05.12.2012 um 22:47 Uhr)
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