Hallo,ich habe da ein sehr kniffeliges Problem. Eine Bekannte hatte mit Ihrem Mann Gütertrennung ,das Haus und der Betrieb laufen seit je her auf Ihren Namen. Nun hat Ihr Mann ,vor seinem Tod , seinen Sohn aus 1. Ehe einfach ins Grundbuch als Nacherbe eintragen lassen.Eine Vollmacht dafür hatte er nicht.
Der Sohn hat das Erbe seines Vaters bekommen und besteht jetzt auch auf Haus und Betrieb was ja nur meiner Bekannten gehört.
Kann Sie nun den Eintrag wieder rückgängig machen lassen?
Es währe schön ,wenn wir schnell eine Lösung finden würden denn der Sohn Ihres verstorbenen Mannes bietet alles schon im Todesfall zur Verpachtung an
Danke