Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 08.12.2012, 21:55
Wernerswicki Wernerswicki ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2012
Beiträge: 2
Frage Heizpflicht bei längerer Abwesenheit?

Hallo zusammen!

Meine 75jährige alleinewohnende Mutter ist vor einigen Tagen für drei Monate in die USA gereist, um Verwandte zu besuchen und dem kalten Winter in Bayern zu entgehen .
Am Tag ihrer Abreise haben wir dem Vermieter ein Fax geschickt, mit der Info, an wen er sich im Notfall wenden kann und wer einen Wohnungsschlüssel hat.
Er rief postwendend bei mir an und verlangte, dass die Wohnung beheizt würde. Falls das nicht in spätestens zwei Wochen passieren würde, könnte meine Mutter mit einer Kündigung rechnen!

Dazu muss man wissen, dass sie in einem Nachkriegs-Miethaus mit drei Parteien in der mittleren 3-Zimmer-Wohnung lebt. Das Haus ist schlecht gedämmt, hat vor ein paar Jahren neue Fenster bekommen. Ansonsten ist es renovierungsbedürftig, sowohl die Abwasserleitungen, die ständig verstopft sind, als auch das Stromnetz.
Die Heizung besteht aus zwei alten Ölöfen (mit Zuleitung aus dem Keller) in Küche und Wohnzimmer, die unzuverlässig brennen, gelegentlich auch ausgehen.
Der Warmwasserboiler im Bad läuft auf kleiner Stufe, kann also nicht einfrieren.

Kann von ihr verlangt werden, dass sie während ihrer Abwesenheit die Ölöfen brennen lässt?
Ist doch nicht ungefährlich, wenn die Flammen ausgehen und der Ofen vollläuft... Es ist auch niemand vor Ort, den man täglich beauftragen könnte, danach zu sehen.
Vor zwei Jahren, als wir ja einen richtig eisigen Winter hatten, war sie auch 2 Monate verreist und es gab keine Schäden in der Wohnung.

Ich bereue inzwischen, dass wir dem Vermieter überhaupt Bescheid gegeben haben...
Und was ist mit der Androhung der Kündigung?
Meine Mutter wohnt inzwischen seit 18 Jahren dort.
Ich wäre froh, wenn uns jemand einen Rat geben könnte. Danke schonmal im Voraus!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen