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Alt 09.12.2012, 09:46
Wernerswicki Wernerswicki ist offline
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Standard AW: Heizpflicht bei längerer Abwesenheit?

Danke Sange für die schnelle Antwort!

Aber ein bisschen schwammig ist die Definition schon:

Abwesenheit/ Urlaub des Mieters:

Wenn keine Besonderheiten bestehen, wird es in der Regel als ausreichend angesehen, wenn der Mieter Nachbarn oder Freunden einen Wohnungsschlüssel übergibt, damit diese in gewissen Zeitabständen die Wohnung betreuen können. Der Vermieter oder Hausmeister, Hausverwalter ist in jedem Fall davon zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist. (BGH WM 72, 25). Der Mieter haftet aber selbst, wenn solche Freunde und Bekannten durch Nachlässigkeit einen Schaden verursachen (siehe oben). Der Mieter hat auch dafür zu sorgen, dass alle Mietvertraglichen Pflichten wie zum Beispiel die Räum- und Streupflicht im Winter oder die Kehrwoche erfüllt werden.


Was heißt: "in gewissen Zeitabständen"?
Ein Verwandter geht einmal wöchentlich Blumen gießen. Reicht das dann?
Dessen Telefonnummer hat der Vermieter ja auch.

Und was ist mit den Öfen? Müssten die laufen?

Und die angedrohte Kündigung?

Wäre dankbar, wenn ich darauf noch Antworten bekäme...
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