Renovierung bei Auszug
Ich habe einen Mietvertrag von 2006 und in diesem ist enthalten, dass ich bei Auszug die Wohnung zu renovieren habe (malern).
Jetzt ist ja das neue Mietrecht raus und es ist nicht mehr notwendig, dass man bei Auszug renoviert (malert).
Ich habe meine Wohnung gekündigt und nun meine Frage:
Zählt für mich mein alter Mietvertrag, nach dem ich malern muss oder greift auch für mich das neue Mietrecht, nach dem man beim Auszug nicht mehr renovieren (malern) muss?
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