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Alt 09.12.2012, 15:42
dörpn dörpn ist offline
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Standard Mieter wurde Strom abgestellt - Probleme

Meinem Mieter wurde am MI, 28.11. durch die DEW (örtlicher Energieversorger ) der Strom abgesperrt, weil er seit Monaten im Zahlungsverzug war. Da auch die letzte Miete schon erst nach Anmahnung gezahlt wurde, habe ich ihm die Wohnung am 30.11. zum 1.2.2013 gekündigt. Es wurden im Vorfeld 2 MM Kaution an mich gezahlt.
Um keinen Verlust zu haben, hielt ich bewusst die 3-monatige Kündigungsfrist nicht ein. Durch den abgestellten Strom ist die Wohnung ohnehin nicht mehr bewohnbar.
Der Mieter ist auch seit dem 1. 12. nicht mehr erschienen. Die Wohnung hat eine elektrische Fußbodenheizung, ist also seit dem 28.11. kalt. Der Mieter hat im Wohnzimmer das Fenster in Kippstellung stehen lassen, das Rollo ist bis auf 10 cm geschlossen.
Es handelt sich um eine Parterrewohnung. Vor einigen Jahren ist schon mal in sie und anschließend in meine Wohnung eingebrochen worden.
Die aus der Wohnung austretende Kälte hat bereits den gesamten Hausflur ebenfalls stark ausgekühlt.
Es besteht die Gefahr, dass bei auftretenden starken Frostnächten die Wasserleitungen der Wohnung platzen und größere Schäden verursachen.
Auch wird durch die Kälte verbunden mit Feuchtigkeit der Bildung von gesundheitsgefährdendem Schimmel und Stockflecken Vorschub geleistet.
Ich würde die Wohnung gerne schnellstens weiter vermieten. Dafür muss sie aber betreten werden können und vorzeigbar sein.
Der Mieter hat seinen kompletten Hausstand noch in der Wohnung stehen. Ich weis, dass die Wohnung in unaufgeräumtem und verdrecktem Zustand ist (Der Mieter hat in einjähriger Mietzeit nicht einmal die Wohnung gereinigt).
Ich weis nicht, wo der Mieter sich aufhält, habe allerdings noch seine Handy-Nr. Bisher habe ich nicht versucht, ihn zu erreichen, will mich erst schlau machen. Ob er erreichbar sein wird/will, ist natürlich ungewiss.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich die Wohnung betreten, um beispielsweise das Fenster zu schließen, eine Wärmequelle zur Vermeidung von Schäden zu installieren?
2. Wie lange muss ich auf eine eventuelle Reaktion des Mieters auf mein Kündigungsschreiben hin warten, um Maßnahmen einleiten zu können?
3. Welche Maßnahmen dürfen das sein? Was ist mit dem Hausstand? Darf die Wohnung zumindest aufgeräumt/geputzt werden, um sie anderen Mietinteressenten vorzuführen?
4. Darf ich die Schlösser von gemeinsamer Haustür und Wohnungstür austauschen, um den Mieter zu zwingen, Kontakt aufzunehmen, falls er die Wohnung heimlich betreten will?
5. Im Kündigungsschreiben hatte ich ihm zu verstehen gegeben, dass es doch auch in seinem Interesse sein müsste, fair miteinander umzugehen. Er möge doch bitte schnellstens Kontakt aufnehmen, um Besichtigungstermine absprechen zu können. Falls die Wohnung bereits zum 1.1.13 neu vermietet werden könnte, würde er ja schließlich zumindest einen Teil seiner Kaution zurück bekommen. Daran scheint er keinerlei Interesse zu haben. Ich befürchte sogar, dass er auf seinen Hausstand (keine Kostbarkeiten- teilweise geschenkte Möbelstücke) keinen Wert mehr legt und gar nicht mehr vorhat, sich sehen zu lassen.
Was kann ich tun, um meinen Schaden so gering wie möglich zu halten?



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